Pachtvertrag Zuständigkeit für Mängel
vom 31.3.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Das sind insbesondere: - die Kosten der Wasser- und Abwasserversorgung; - die Kosten des Betriebs und der Wartung der Heizungsanlage einschließlich Abgasanlage; - die Kosten der Warmwasserversorgung; - die Kosten der Straßenreinigung und der Müllabfuhr, soweit sie das Pachtobjekt betreffen; - die Kosten der Pflege der Außenanlagen; - die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung; - die Kosten für Elektroenergie; - die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie - sonstige Kosten, wie die turnusmäßige Wartung der Bierleitungen, Feuerlöscher, für die GEMA und GEZ entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. ... Der Verpächter ist berechtigt, sich wegen Forderungen, die er gegen den Pächter während oder nach Beendigung der Pachtdauer im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangt, aus der Kaution zu befriedigen. ... Etwa erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Pächter selbst und auf eigene Kosten einzuholen.