Da mit dem Vergleich sämtliche Ansprüche der Gegnerin Ihnen gegenüber aus und im Zusammenhang mit der Ehe sowie deren Beendigung, insbesondere auch Zugewinnausgleichsansprüche, abgegolten wurden, beinhaltet der Vergleich im Hinblick auf den Gegenstandswert einen Mehrwert, welchen wir jedoch nicht mit in Ansatz gebracht haben <-- Die erste Rechnungsstellung belief sich auf 2989,55 Geschäftsgebühr aus 12000 Euro --> 789,00 Euro Terminsgebühr --> 631,20 Euro Einigungsgebühr aus 30000 Euro --> 1137,00 Euro Pauschale für Post --> 20,00 Euro Umsatzsteuer --> 412,35 Euro daraufhin reklamierte ich diese Rechnung mit der Forderung auf Änderung. ... Ich möchte nun nur den Betrag von 729 Euro + Post + Steuer bezahlen.