Kostenübernahme - Schaden - muss die WEG oder der Eigentümer der Wohnung die Kosten tragen?
vom 30.5.2013
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Von Seiten der Mieter wurde dem Eigentümer ein akuter Nässeschaden an der Außenwand des Wohnzimmers gemeldet. Es erfolgte eine Überprüfung des Schadbildes innen an der Wand des Wohnzimmers mit verschiedenen Feuchtemessungen durch den Verwalter sowie die Ermittlung möglicher Ursachen durch eine beauftragte Firma. Im Ergebnis konnte ein möglicher Leitungswasserschaden o.a.