Wenn der Kündigungsverzicht für 6 Jahre beim Mieter ungültig wäre, dann kann ich ja den Mietvertrag
vom 18.8.2011
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Nach meiner Kenntnis geht das aber eigentlich nur maximal bis zu 4 Jahren für den Mieterverzicht auf Kündigung im Mietvertrag und beim Vermieter geht der Verzicht auf Kündigung wegen Eigenbedarf eigentlich auch unbegrenzt im Mietvertrag zu vereinbaren. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlicher Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... Mein Ziel ist Sicherheit vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters und für mich als Mieter flexibilität für eine Kündigung( z.b. wegen Jobwechsel in andere Stadt, etc.)