Haftung der Kinder für Mietforderungen?
vom 10.3.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Wir haben eine Wohnung an ein älteres Ehepaar vermietet. Der Mann ist jetzt verstorben und die Frau in einem Pflegeheim untergebracht worden. Das Mietverhältniss ist eigentlich zum 15.03.2013 beendet worden, "eigentlich" daher dass dieses nur eine "grobe" mündliche Absprache war.