Einreise einer ledigen ausländischen Mutter zweier deutscher Kinder nach Deutschland
vom 17.3.2010
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk / München
Bei einem dreimonatigem Aufenthalt hätten wir selbst ausreichend Zeit zu sehen wie wir und die Kinder in Deutschland zurechtkommen und ob es uns möglich ist von dort unsere thailändische Firma weiter zu leiten. - Kann es zu Problemen kommen, wenn sich der Botschaftsmitarbeiter an uns erinnert als wir um ein Heiratsvisum angefragt haben und jetzt vermuten wir wollen diesen Vorgang abkürzen und mit einem Touristenvisum einreisen?