Mein Mann und ich haben zum 1.10.2015 unseren dauerhaften Wohnsitz von Deutschland nach Österreich verlegt. ... September 2015 hatte mein Mann ausschl. deutsche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (und ich bezog Elterngeld), danach gab es keinerlei Einkommen mehr aus Selbständigkeit, Miete etc. und auch keinen Wohnsitz mehr in D. ... Wir haben für 2015 eine gemeinsame Veranlagung gemacht und unser Steuerberater hat errechnet, dass wir aufgrund des Progressionsvorbehalts und des damit höheren Steuersatzes 2200 Euro mehr "Steuern" zahlen müssen. 1) Auch wenn die Rechtslage klar scheint, bitte ich doch um abschließende Bestätigung, da es so wahnsinnig ungerecht wirkt: Auf das in AT erwirtschaftete Einkommen entfallen in AT Steuern in Höhe von ca. 1500 Euro (da nur einige tausend Euro überm Grundfreibetrag - in AT ist übrigens die Rechtslage, dass die vorherigen Einkünfte in D nicht progressionserhöhend herangezogen werden!).