Verstoß gegen Urheberrecht - Strafanzeige angedroht, Gegenstandswert, Schadenersatz
vom 19.12.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Durch die kopierten Texte ist ja kein wirklicher Schaden entstanden, dadurch wurde ja kein Buch weniger verkauft (im Gegenteil, meine Frau hat das Buch 3 Klientinnen empfohlen ...). ... Was mich weiters stört ist, dass sich der Anwalt weitere Schadenersatzansprüche bwz. die Strafanzeige vorbehält, d.h. wenn meine Frau das zahlen würde, hätte sie immer noch keine Ruhe. ... Meine Frau hat hier einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, sie sieht es ein, sie ist reuig, aber sie ist nicht gewillt für einen Verstoß, der unserem Empfinden nach keinen wirklichen Schaden nach sich gezogen hat 1.800 Euro zu zahlen und dann kann immer noch eine Schadenersatzforderung oder eine Strafanzeige kommen.