Nachdem meine Freundin Ihre Wohnung an den Nachmieter ohne Mängel abgegeben hat (Übergabeprotokoll unterschrieben von meiner Freundin und dem Vater von der Nachmieterin - ist auch derjenige, der Bürge bei der Verwaltung ist), kam von der Verwaltung ein Brief, dass der Nachmieter folgende Mängel festgestellt hätte: Wohnraum: 5 Nagellöcher und 6 Dübellöcher Küche: 4 Nagellöcher und 3 Dübellöcher, 2 Fliesen mit Sprung Bad: 3 Fliesen mit Sprung Flur: 3 Dübellöcher Dieses sollten wir innerhalb von 10 Tagen beheben!!! ... Nach Rücksprache mit dem Nachmieter, wurde gesagt, dass diese die Mängel nicht für reperaturdürftig hielt. ... Für den Vermieter sind bei der Beurteilung des Zustandes bei Rückgabe der oben näher bezeichneten Wohnung Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem neuen Mieter irrelevant.... "...Ob Sie im Innenverhältnis mit dem neuen Mieter aufgrund seiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll evtl. die Übernahme irgendwelcher Mängelbeseitigungsarbeiten oder irgendwelcher Kosten in diesem Zusammenhang vereinbaren, ist für den Vermieter vollkommen uninteressant.