Kfz-Kaufvertrag, Verschweigen eines Hagelschadens
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Der Verkäufer hat den Schaden arglistig verschwiegen. ... Nach meiner Auffassung handelt es sich bei dem Hagel-Vorschaden, auch wegen der Schadenshöhe von ca. 1.000 €, um einen erheblichen Mangel. Dieser Mangel hätte im Kaufvertrag angeführt werden müssen.