Nachweisbarkeit eines Zahlungsverzuges
vom 28.8.2008
38 €
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Sehr geehrte Anwälte, meine Frage bezieht sich auf einen vermeintlichen Zahlungsverzug meinerseits. ... FRAGE 1: Sind Haupt-und Nebenforderungen(insbesondere die hohen Mahnkosten) nur berechtigt, wenn mir Otto oder Inkasso nachweisen können, dass ich die Leistung(Ware),Rechnung und Mahnungen erhalten habe? ... FRAGE 2: Der Inkassodienst verweigert mir bisher das Zusenden von Nachweisen(siehe Frage 1) trotz mehrfacher Aufforderung.