Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Ratenzahlungsangebot würde ich denen zunächst nicht zu senden, bevor nicht folgende Fragen hinreichend geklärt sind:
- Berechtigung der Bank hinsichtlich Grund und Höhe der vermeintlichen Schuld;
- Auskunft über Vertragsverhältnis im Rahmen dessen;
- Mahnungen etc.;
- Verjährung (die kann schon 2005 erreicht gewesen sein), welche Sie auf jeden Fall schriftlich als Einrede einwenden sollten - sicherheitshalber;
Erst danach macht es Sinn, hier eine Tilgung zu überlegen.
Dann mach es auch Sinn, einen Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten, da bei dieser Summe über 5.000,- € jedenfalls vor dem insoweit zuständigen Landgericht sowieso Anwaltszwang vorherrscht, so dass es später schon Sinn machen würde, einen Anwalt bereits außergerichtlich zu beauftragen.
Die Bank hat auf jeden Fall ihre vermeintliche Anspruchsberechtigung nachzuweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 02.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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