Rückabwicklung eines Schenkungsvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Zwischenzeitlich habe ich Klage beim LG erhoben. ... Für mich stellt sich die wichtige Frage, unabhängig vom Verlauf der Klage, ob das Verhalten meines Sohnes als im juristischen Sinne „grober Undank“ zu werten ist und damit oben benannter notarieller Schenkungsvertrag „gekippt“ bzw. rückabgewickelt werden kann.