Nutzung Kellerraum
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich wohne seit 17 Jahren in einer Mietwohnung und habe laut Mietvertrag keinen Anspruch auf einen Kellerraum. ... Obendrein teilte er uns mit, er wolle uns mit der Kündigung ärgern, da wir eine völlig überhöhte NK-Abrechnung aus den Vorjahren nicht akzeptiert hatten und er sich auf einen Vergleich einlassen musste. Wir haben die Kündigung dennoch akzeptiert und lediglich um eine Terminaufschub gebeten, der auch gewährt wurde.