Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für den Austausch der Fenster brauchen Sie auf jeden Fall die schriftliche Erlaubnis des Vermieters. Sonst kann es nicht nur passieren, dass Sie den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen, sondern auch eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens durch Beschädigung der Mietsache bekommen.
Im Übrigen sollten Sie davon ausgehen, dass das alte Fenster beim Ausbau so beschädigt wird, dass Sie es nicht wieder einbauen können. Bestenfalls kann ein baugleiches Fenster wieder eingebaut werden. Wenn es die Fenster dieser Produktionsserie nicht mehr gibt und der Vermieter will, dass alle Fenster seines Hauses einen einheitlichen Anblick von der Straße aus bieten, besteht die Gefahr, dass er versuchen wird, alle Fenster des Hauses auf Ihre Kosten austauschen zu lassen, um den einheitlichen Anblick der Hausfassade wieder herzustellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
11. September 2021
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22:32
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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