Sachen von ehemaliger Untermieterin entsorgen
vom 3.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Klage wider Erwarten die Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung feststellt, hatte ich ersatzweise die nächstmögliche gesetzliche Kündigungsfrist mitgeteilt. Auch habe ich mündlich vorab und mit dem Kündigungsschreiben mitgeteilt, dass ich die Wohnung aufgeben werde und daher die Untervermietung nicht mehr möglich ist. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages habe ich ebenfalls schriftlich widersprochen.