Abmahnungen – Fristlose Kündigung
vom 29.6.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
U. sogar eine „fristlose Kündigung" ausgesprochen werden. ... Als Hauptgrund und nach unserer Meinung ausschlaggebend für eine fristlose Kündigung konnten wir aber feststellen, das trotz „mehrfacher" Abmahnung die Tür des Geräteschuppens in dem u. a. etliches an Werkzeugen lagert, Tag und Nacht weit offen steht und so für Jedermann Einlass gewährt wird. ... Abgerundet wird das Ganze nun, indem wir von dem RA aufgefordert wurden, binnen 4 Tagen, die Unwirksamkeit der Kündigung, vollumfänglich aller Gründe, zu bestätigen und zu erklären, dass wir aus den Kündigungen (normale + fristlose Kündigung) „keine Rechte" herleiten.