Lediglich die Bevollmächtigte Baumann ist im Innenverhältnis beschränkt, so dass sie bei Verfügungen über mein Vermögen von über € 500,00 im Einzelfall die Zustimmung eines meiner Erben benötigt. ... Da wir, die Neffen und testamentarische Erben zu gleichen Teilen, eine sehr große Entfernung zum Wohnort unserer alleinstehenden Tante hatten, wurde Frau X in der Versorgung, auf Wunsch unserer Tante, in ihrem eigenen Wohnhaus, einbezogen. ... Die Entscheidung über die Aufteilung des Vermächtnisses obliegt meinen Erben gemeinsam.