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Wie kann man ein Haus am preisgünstigsten übertragen?

13. Juni 2012 20:14 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Der Opa (85 Jahre) besitzt einen Drei-Seiten-Hof. Er wohnt und besitzt dieses Haus alleine, da seine Frau kürzlich verstorben ist. Im Grundbuch steht noch das gemeinsame Ehepaar. Das Testament der Oma besagt, dass nur ein Wohnrecht für die Tochter eingeräumt werden soll.

Der Enkel und seine Ehefrau möchte den Hof gerne übernehmen. Alle weiteren Parteien (anderer Sohn, insgesamt 3 weitere Enkel) sind damit alle einverstanden. Diese möchten alle nicht, dass der Hof an Fremde geht. Alle würden auf ihre Erbanteile verzichten.

Meine Frage:

Wie kann man den Hof am preisgünstigsten übernehmen? Das Wohnrecht für den Opa und die Tochter soll im GB eingeräumt werden bzw. Nießbrauchrecht für den Opa.

Danke

13. Juni 2012 | 21:09

Antwort

von


(918)
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52349 Düren
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Zunächst sollte der Opa als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Das wird er, wenn er entweder Alleinerbe ist, weil die anderen Erben auf Ihr Erbe verzichten - also ihr Erbe ausschlagen. Andernfalls wird die Erbengemeinschaft Eigentümer des Grundstücks. Diese kann durch Erbauseinandersetzung aber auch dafür sorgen, dass der Opa als Alleineigentümer eingetragen wird.

Der Opa ist dann als Alleineigentümer natürlich frei darin, das Haus auf den Enkel und seine Ehefrau zu übertragen. Dies kann aufgrund einer Schenkung geschehen, alternativ natürlich auch durch einen Verkauf zu einem geringen Kaufpreis. Auch kann natürlich ein Wohnrecht eingeräumt und grundbuchrechtlich abgesichert werden.

Es kommt also letztlich darauf an, was die Beteiligten, allen voran der Opa, vereinbaren möchten.

Bitte beachten Sie aber, dass entsprechende Vereinbarungen notariell beurkundet werden müssen, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

Der Notar wird Ihnen dann konkrete Formulierungs- und Gestaltungsvorschläge unterbreiten können, die getroffenen Vereinbarungen konkret umzusetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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