Pflichtteil Kind aus 1. Ehe
Die Beerdigungskosten betrugen ca. 6 000 € Der Kontakt zum Kind aus erster Ehe wurde vor ca. 25 Jahren im Streit abgebrochen. Um den Erbanspruch des Kindes aus erster Ehe zu minimieren wurden damals 75% des Hauses auf die Ehefrau überschrieben und die Ehefrau testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. 30 000 € des Barvermögens stammen aus der Auszahlung einer Lebensversicherung vor ca. 8 Jahren, die zuerst auf den Ehegatten lautete, vor ca. 15 Jahren jedoch auf die Ehefrau überschrieben wurde.