Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Aufgrund Ihrer Schilderungen scheint den LKW-Fahrer zumindest eine Mitschuld an dem Unfall zu treffen, da Sie nicht hätten ausweichen müssen, wenn das Dach des LKW vom Eis befreit worden wäre. Im Übrigen wäre der LKW-Fahrer hierzu nach § 23 der StVO
verpflichtet gewesen. Hier wäre ggf. näher zu untersuchen, ob ein Ausweichen Ihrerseits wirklich erforderlich war und ob Sie eventuell eine Mitschuld an dem Unfall trifft. Hierbei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Höchstwahrscheinlich wird dies nur ein Sachverständiger klären können.
Insgesamt wird es jedoch äußerst schwierig sein, den betreffenden LKW ausfindig zu machen. Sie können der Polizei den Vorfall nochmals genauer schildern und versuchen, mit Hilfe der Zeugen das Kennzeichen herauszufinden. Eventuell erinnert sich einer der Zeugen an das Kennzeichen oder an Teile davon. Die Polizei wird dann üblicherweise einen Aufruf in der Lokalzeitung starten und versuchen, weitere Zeugen ausfindig zu machen. Ob dieses Vorgehen erfolgreich ist, wird sich zeigen.
Da Ihr Sachschaden gering ist, muss sorgfältig abgewogen werden, ob der Aufwand lohnt. Sollte der LKW-Fahrer ausfindig gemacht werden, muss dieser mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Sie sollten sich dann die Versicherungsdaten des LKWs geben lassen, damit eine Schadensregulierung vorgenommen werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 05.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Ja sie konnten mir helfen, allerdings wäre es sehr entt wenn sie mir diese Fragen auch noch kurz beantworten könnten. Ich bin der meinung das der LKW Fahrer die volle Schuld hat, da ich ja nur wegen ihm die Spur wechseln musste. Und wie soll das nachträglich ein Gutachter untersuchen? Das Stelle ich mir jetzt nicht so einfach vor. Ich hatte ja versucht mich an das Kennzeichen zu errinnern aber das ist mir oder einem der Zeugen leider nicht gelungen. Wennn der Fahrer nicht gefunden wird bzw ich keine Angaben zu dem kennzeichen machen kann ist es wohl sinnlos oder wird dann trozdem anerkannt dass ich den Unfall nicht verschuldet habe?
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie haben natürlich Recht, dass eine nachträgliche Rekonstruktion des Vorfalls fast unmöglich ist.
Leider werden Sie ohne Kennzeichen nicht viele Chancen haben, Ihren Schaden ersetzt zu bekommen, da Sie dann niemanden haben, den Sie in die Haftung nehmen können. Sollte Ihre letzte Frage darauf abzielen, ob Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit belangt werden können, kann ich Ihnen mitteilen, dass hierzu eine Aussage des LKW-Fahrers nicht nötig ist.
Anhand der Zeugenaussagen der vorhandenen Zeugen wird man wohl zu der Erkenntnis gelangen, dass Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin