Einsicht in Kontobewegungen des Verschiedenen bei Testamentsvollstreckung
vom 30.3.2011
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Guten Tag! Bei uns ist seitens des letzten nun verschiedenen Elternteils Testamentsvollstreckung durch einen der Geschwister festgelegt worden. Dessen Arbeiten sind nicht zu beanstanden.