Die Frage ist also: Ist es vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass ein gewerblicher Verkäufer dem Käufer vor oder spätestens beim Vertragsabschluss ihre AGB’S zugänglich machen muss? ... Daraus ergibt sich dann noch die Frage, ob es statthaft ist, einen Kunden dies unterschreiben zu lassen, obwohl der Verkäufer genau wusste, dass der Käufer die AGB’s nicht gelesen haben KONNTE. Bei unklarer Rechtslage, also wenn es nicht absolut sicher ist, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, nehme ich den Wagen ab. 10% der Kaufsumme für nichts zu zahlen, tue ich auf keinen Fall.