Schönheitsreparaturen bei Auszug (nach 1.5 Jahre)
vom 20.8.2010
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Als Antwort auf die Kündigung habe ich von meinem Vermieter (ehemaliger Anwalt) einen Hinweis auf den untenstehenden Paragraphen im Mietvertrag erhalten, nachdem ich entweder 25% eines Kostenvoranschlages eines Handwerkers zahlen soll oder die Reparaturen und Malarbeiten selbst durchführen soll. Die Wohnung wurde bei Auszug vom Vormieter gestrichen und ist noch in einem sehr guten Zustand: keine Risse, keine Verfärbungen oder ähnliches, die eine weitere Renovierung rechtfertigen würden.