Fragen zu Hausbauvertrag
vom 1.9.2011
54 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Darin sind Punkte enthalten, wo wir nicht sicher sind, ob sie so akzeptiert werden sollten: Punkt 7: Rechte bei Mängeln (Gewährleistung) Dort steht unter anderem: 7.1: Die Gewährleistung richtet sich nach §634 BGB, soweit im folgenden nichts anderes geregelt ist. 7.4: Der Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln am Bauwerk gemäß $634 BGB Nr.3 wird ausgeschlossen. 7.6: Schadensersatz statt Leistung kann der Bauherr erst nach erfolgloser, angemessener Fristsetzung zur Leistungserbringung oder Nacherfüllung verlangen und wenn die Pflichtverletzung erheblich ist. ... Punkt 10 Vollmacht und Hausrecht 10.1: Der Bauherr bevollmächtigt die Baufirma XY, alle rechtlich öffentlichen Maßnahmen, die für die Bauausführung erforderlich sind, zu treffen, und während der Durchführung des Bauvorhabens das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.