Betriebszugehörigkeit bei Antrag auf Gleichstellung
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Hallo, hatte einen Antrag auf Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX ( SGB IX ) gestellt und bewilligt bekommen. Bin seit 6 Jahren bei meinem Arbeitgeber im Büro beschäftigt. Im damaligen Antrag hatte ich ein 6 Monate späteres Eintrittsdatum angegeben ( dachte, dass die Probezeit nicht dazu gezählt wird - irgendwie war das telefonisch im Gespräch mit der Agentur für Arbeit ein Missverständnis zwischen mir und dem Sachbearbeiter ).