Bevor wir das Ding jetzt vertragsfest machen, zur Nutzungsentschädigung allerdings noch 2 Fragen und zwar sowohl in familienrechtlicher Sicht, als auch in steuerrechtlicher: a) Nachdem die Unterhaltsfrage jahrelang einvernehmlich gelöst wurde (mal zahlte der eine was, mal der andere), verhandeln mein Partner und seine Noch-Ehefrau jetzt doch um monatlichen Kindesunterhalt. ... Frage ist aber zur Sicherheit dennoch: Wenn mein Partner an mich Nutzungsentschädigung für das Mit-Wohnen zahlt, hat das dann irgendeinen Einfluss auf die Berechnung des Kindesunterhaltes und wenn ja, in welcher Form? ... b) Die gleiche Frage nochmal in Hinsicht auf das Steuerrecht: Ist für mich als Haus-Eigentümerin steuerlich entscheidend, ob es sich um Nutzungsentschädigung oder Miete handelt?