Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuererklärung - Insolvenzverfahren Guthaben

29. Mai 2007 12:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Katrin Lippmann

Guten Tag!
Ich brauche Ihre Hilfe.ich und meine Frau haben in 2005 ein Insolvenzverfaren eröffnen.und im März 2007 haben wir Steureklärung in Finanzamt abgegeben(unsere Steuerberater hat gerehnet das wir bekommen Guthaben)und nach 2 Monaten wir haben kein beschaid bekommen.dann haben ich angerufen Finanzamt und dort habe ich antwort bekommen das wir beide sind Insolvenverfaren gemacht und unsere beschaid ist ausgeganen zum unsere Insolvenzstelle.
und meine Frage ist das Guthaben von Steuererklärung dann geit an Insolvenz und wir bekommen nichts?
Viele Dank für ihre Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Steuererstattungsansprüche sind in vollem Umfang pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse.

Damit steht fest, dass Ihnen im Insolvenzverfahren ein Guthaben aus dem Steuerbescheid nicht zur Verfügung steht und von Ihrem jeweiligen Insolvenzverwalter/Treuhänder zur Masse eingezogen wird.
Bei Ehepaaren kann dies hälftig zum jeweiligen Insolvenzverfahren oder unter Berücksichtigung der auf den jeweiligen Ehepartner entfallenden Ansprüche geteilt werden, soweit dies aus dem Steuerbescheid ersichtlich ist (kann bei Abgabe der Erklärung beantragt werden).

Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder eine Kopie des Steuerbescheides anzufordern, damit Sie über die genaue Höhe der Erstattung informiert sind.

Sollte Ihr Insolvenzverfahren allerdings bereits aufgehoben sein, ist zu prüfen, auf welchen Zeitraum die Steuererstattung entfällt - über Erstattungsansprüche, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, können Sie in der Regel wieder frei verfügen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben Ihre Frage beantwortet zu haben; selbstverständlich steht Ihnen die Nachfragefunktion zur Verfügung, sofern Unklarheiten bestehen.

Mit freundlichen Grüßen


Lippmann
Rechtsanwältin




FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER