Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Steuererstattungsansprüche sind in vollem Umfang pfändbar und gehören zur Insolvenzmasse.
Damit steht fest, dass Ihnen im Insolvenzverfahren ein Guthaben aus dem Steuerbescheid nicht zur Verfügung steht und von Ihrem jeweiligen Insolvenzverwalter/Treuhänder zur Masse eingezogen wird.
Bei Ehepaaren kann dies hälftig zum jeweiligen Insolvenzverfahren oder unter Berücksichtigung der auf den jeweiligen Ehepartner entfallenden Ansprüche geteilt werden, soweit dies aus dem Steuerbescheid ersichtlich ist (kann bei Abgabe der Erklärung beantragt werden).
Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Insolvenzverwalter/Treuhänder eine Kopie des Steuerbescheides anzufordern, damit Sie über die genaue Höhe der Erstattung informiert sind.
Sollte Ihr Insolvenzverfahren allerdings bereits aufgehoben sein, ist zu prüfen, auf welchen Zeitraum die Steuererstattung entfällt - über Erstattungsansprüche, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, können Sie in der Regel wieder frei verfügen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben Ihre Frage beantwortet zu haben; selbstverständlich steht Ihnen die Nachfragefunktion zur Verfügung, sofern Unklarheiten bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Lippmann
Rechtsanwältin
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