Rücktritt vom Kauf wegen mangelnder Artikelbeschreibung
vom 18.8.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Ich habe am 10.08 bei Ebay ein Handy gesucht und in der Auflistung der Suchergebnisse auf den folgenden Artikel gestoßen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?... Meiner persönlichen Meinung nach, ist die Artikelbeschreibung irreführend und deutet ausdrücklich darauf hin, dass die Ware ein echtes N95 ist.Kategorieplatzierung wird bei den ebay-Suchergebnissen nicht angezeigt und die Überschriften enthalten oft Fülle von sinnloser Information, sodass die Beschreibung die einzige zuverlässige Informationsquelle ist.