Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite für ein Unternehmen im Bereich Medientechnik und Ausrüstung in Köln und dort passieren einige Dinge, die ich persönlich für arbeitsrechtlich nicht zulässig halte. ... Da wir es nicht eingesehen haben, für unsere Einsatzbereitschaft, Rosenmontag im Ausland zu verbringen und auf den freien Tag zu verzichten, der den in Köln gebilebenen zusteht, auch noch bestraft zu werden, haben wir uns an den Betriebsrat gewandt, der mal kurz bei der Geschäftsführung anklopfte und nur die Ansage erhielt, wenn für Projektarbeiter Rosenmontag als Feiertag gelten soll, dann würde man die Firma halt demnächst auch in Köln an Rosenmontag öffnen, wer frei haben will, muss dann Urlaub nehmen (spätestens das ist - Stichwort Gewohnheitsrecht - in meinem Verständnis nicht zulässig). Wie sieht es aus, darf man Leute, die einen Kölner Arbeitsvertrag haben, auf Projekteinsatz anders behandeln als in Köln und ist es zulässig, nach vielen Jahren Betriebsferien an Rosenmontag dieses unter Umständen einfach wieder abzuschaffen, und sei es nur unter dem Vorwand, man könne Leuten auf Projekten nicht das auch noch als Feiertag mit Zuschlag zugestehen?