Auftrag für Schwarzarbeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Grundsätzlich erledigte der Handwerker seine Arbeiten recht ordentlich, jedoch waren nach der Fertigstellung noch ein paar Nachbesserungen zu tätigen. Zusätzlich hatte der Handwerker ohne zu Fragen in der Küche einfach die Arbeitsplatte (ca. 120,- Euro) des Auftraggebers zersägt und wollte diese bei den noch fälligen Nacharbeiten ersetzen. ... Was kann er gegen so einen Betrüger unternehmen, wie geht man hier vor?