Im Vertrag in dem nur niederländisches Recht zur Anwendung kommt sind folgende Artikel, welche ich im Vergleich zum Deutschen Recht nicht einschätzen kann. ... Falls der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit Unfähigkeit als Folge von Krankheit die vereinbarte Arbeit nicht ausführt, so wird die Arbeitgeberin während einer Periode von 52 Wochen, zu rechnen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitnehmer 100% des im Artikel 5.1 vereinbarten Gehalts fortzahlen, falls und solange in jener Periode der Arbeitsvertrag fortdauert. Falls die Arbeitsunfähigkeit nach Verlauf dieser Periode noch andauert, so wird die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer während 52 Wochen 70% des vereinbarten Gehalts fortzahlen. 8.3.Bei der Festsetzung der im Artikel 8.2 genannten Periode werden die Perioden, in denen der Arbeitnehmer als Folge von Krankheit verhindert gewesen ist um Arbeit auszuführen, zusammengezählt, falls diese mit einer Unterbrechung von weniger als 4 Wochen aufeinander folgen. 8.4.