hallo, folgendes problem. ich bin sammler von alten dingen und inseriere wöchentlich in zeitungen unter der rubrik : ankauf von militaria, orden, etc. vergangene woche rief mich eine ältere dame an, erzählte mir von diversen orden ihres mannes die sie gerne verkaufen möchte. wir vereinbarten einen termin und ich besuchte die dame in ihrem haus. dort zeigte sie mir ihren nachlass. ich bot ihr für diverse dinge ihres verstorbenen mannes u.a. orden + urkunden euro 250. einen teil wollte sich aufgrund eines besseren angebotes nicht veräußern, so daß ich für nur einen restteil sodann für 250,-- erwarb. ich machte ein angebot- und sie war einverstanden. ich bezahlte bar und nahm meinen erwerb mit. alles mündlicher kaufvertrag - ohne zeugen. nun ruft die familie an (sohn..), und möchte den kaufvertrag wandeln. ware zurück- geld zurück. ggf. auch gerichtlich gegen mich vorgehen. offensichtlich liegt der sammlerwert dieser von mir gekauften dinge - höher als der kaufpreis. frage: muss ich wandeln?