Aussage durch eMail / Rufschaedigung / Verletzung Verschiegenheitspflicht
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich war bis 2009 in Deutschland bei einer deutschen Firma leitender Angestellter. Waehrend dieser Zeit wurden unter meiner Leitung Produkte von einen schweizer Unternehmen eingekauft, welches Teile der Produkte aus dem Iran bezogen hat. Das Geschaeft selbst ist unbestritten rechtlich legal und unbedenklich, war vielen Kollegen bekannt, aber nicht dem Vorstandsvorsitzenden.