Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wir folgt beantworte:
Nach Ihrer Schilderung erscheint es mir fernliegend, dass Sie sich strafbar gemacht haben könnten.
Ihre Bekannte hätte die Zuwendungen gegenüber der ARGE angeben müssen, nicht Sie. Unter Umständen können Geldgeschenke dazu führen, dass die Bezüge gekürzt werden. Möglicherweise hat sich also Ihre Bekannte strafbar gemacht.
Auch dürfen Sie grundsätzlich einem Hartz IV Empfänger ein Darlehen gewähren. Der Abschluss einer schriflichen Vereinbarung ist hier für beide Seiten sinnvoll.
Für den - aus meiner Sicht unwahrscheinlichen Fall - das gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollten Sie auf keinen Fall selbst Angaben zur Sache machen, sondern sich durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen. Dieser würde zunächst Akteneinsicht nehmen und dann die Sache mit Ihnen besprechen.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Für eine etwaige Verteidigung stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Braun
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Alexandra Braun
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Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau Braun,
herzlichen Dank für Ihre fundierte Antwort.
Ich werde mich leider mit meiner Bekannten vor Gericht treffen. Dabei kommt eindeutig heraus, dass sie seit 3 Jahren in großem Umfang Sozialbetrug betreibt (ca. 35.000 Euro in drei Jahren). ist ein Richter verpflichtet dies gegenüber der ARGE zur Anzeige zu bringen oder konzentriert sich ein Richter ausschließlich auf den vorliegenden Fall? Der Sachverhalt wird in NRW verhandelt.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Ihre Bekannte muss damit rechnen, dass bei Bekanntwerden der Vorwürfe im Zivilverfahren diese Erkenntnisse durch den Richter auch der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden.
Ob dies tatsächlich passieren wird, vermag ich nicht vorherzusagen, aber es ist durchaus wahrscheinlich.