Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, einen Strafverteidiger zu beauftragen, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird. Dieser kann eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln, nachdem er Akteneinsicht genommen hat.
Da es bei Strafverteidigungen üblich ist, Gebührenvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt zu schließen, ist eine Aussage zu den entstehenden Gebühren sehr schwierig. Von Maßgeblicher Bedeutung ist es auch, wie umfangreich sich das Verfahren gestalten wird, also insbesondere, ob es zur Anklage kommen wird. Als grober Orientierungswert sollte ein Betrag zwischen 500 EUR (ohne Anklage) und 1000 EUR (mit Anklage und 1 Verhandlungstag) dienen, wenn nach den gesetzlichen Mittelgebühren abgerechnet wird.
Ihre Rechtsschutzversicherung wird die Kosten des Strafverteidigers nicht übernehmen. Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen. Dieser kann nur vorsätzlich (also nicht fahrlässig) begangen werden. Die Kosten der Verteidigung bei vorsätzlichen Straftaten sind bei allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Rein vorsorglich sollten Sie dennoch bei Ihrer Versicherung anfragen, ob sich bei Ihrem Vertrag Besonderheiten ergeben.
Ich rate Ihnen, sich ohne Akteneinsicht nicht einzulassen. Erst sollte überprüft werden, ob Ihnen der Tatvorwurf tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Sollten Sie nicht beabsichtigen, einen Verteidiger zu beauftragen, sollten Sie in der Tat ein Geständnis erwägen. Ebenso würde es sich ganz erheblich strafmildernd auswirken, wenn Sie den Schaden ausgleichen würden.
Falls Sie einen Verteidiger beauftragen wollen, stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Ich übernehme bundesweit Strafverteidigungen.
Ebenso stehe ich Ihnen bei Rückfragen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
Hallo,
ich will gerne die Kosten so gering wie möglich halten und auch eine Verhandlung vermeiden.
Was können denn an Verhandlungskosten/Strafkosten auf mich drauf zu kommen?
Ich würde das Geld gerne zurück zahlen unter der Angabe dass ich nur Zahlungsempfänger war und nicht der Verkäufer. Aber ich weis die Daten vom Geschädigten nicht mehr.
Ich habe bei Ihnen die Online Akteneinsicht gesehen, ich denke ich werde mich dazu morgen einmal bei Ihnen melden.
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Die reinen Gerichtskosten dürften in Ihrem Fall im Bereich zwischen 120 EUR und 240 EUR liegen. Das sind die Gebühren, die bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe anfallen können. Deutlich erhöht werden die Kosten durch die Auslagen etwaiger Zeugen.
Eine zu erwartende Strafhöhe kann ich an dieser Stelle unmöglich prognostizieren. Hierzu müsste die Ermittlungsakte eingesehen werden und alle Umstände bekannt sein. Im Falle einer Ersttat können Sie jedoch wahrscheinlich noch mit einer Geldstrafe rechnen, die sich an der Höhe Ihres Einkommens orientiert.
Gerne können Sie sich wegen der Akteneinsicht an mich wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine hilfreiche Orientierung zu Ihren Rechtsfragen geben. Über eine Bewertung meiner Leistung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt