Mängel nach Erstellung des Übergabeprotokolls
vom 7.6.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Das unterschriebene Übergabeprotokoll enthält eine Klausel die folgendes beinhaltet: „Die bisherigen Mieter haften auch für die durch sie verursachten Beschädigungen oder Mängel gemäß Mietvertrag, die am Tage der Besichtigung nicht festgestellt wurden."