Nach Anerkennung der Kündigung seitens der Mieterin, ist diese nun anscheinend nicht gewillt zum Ablauf der Kündigungsfrist am Monatsende auszuziehen, da sie angeblich noch keine Wohnung gefunden habe, obwohl sie schriftlich dem Vermieter mitteilte, ihm entgegenzukommen und vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollte. Meine Frage ist nun, wie ich den zeitgerechten Auszug erreiche, da nicht nur der Eigenbedarfsmieter (Tochter, Enkelin 13J., &Co.) in diese Wohnung einziehen will, sondern auch dessen Wohnung bereits weiter vermietet ist, und welche Regressansprüche ich gegen sie geltend machen kann, falls Sie nicht auszieht und meine Tochter eine Übergangsunterkunft in Anspruch nehmen muss.