bodenversiegelung gegen den willen des mieters nach einzug
vom 7.7.2006
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
ich habe im dezember 2005 ein reihenhaus gemietet. vor einzug wurde der parkettfußboden des wohnzimmers im auftrag und auf kosten des vermieters durch eine malerfremdfirma abgeschliffen, geölt und gewachst. am tag des einzugs lief der meister der fremdfirma mit nagelschuhen noch einmal durch das wohnzimmer und durchloecherte und beschädigte dadurch den holzboden. nun macht der vermieter seinen haftungsanspruch gegenüber der fremdfirma geltend. die fremdfirma will nun in mein gemietetes haus um den schaden zu beheben. jetzt soll mein wohnzimmer komplett leergeräumt werden. nun möchte der vermieter aber nicht nur, daß der holzboden ausgebessert und erneut geölt und gewachst wird, sondern er möchte nun zusätzlich, daß der boden komplett versiegelt wird. ich lege aber auf ökologischer behandlung wert und möchte keine versiegelung, abgesehen davon, daß ich mein wohnzimmer mindestens 4 tage nicht betreten dürfte. kann ich mich der schadensbehebung widersetzen? ... wer ist fuer die kosten des leerräumens und wiedereinräumens verantwortlich?