Arbeitsvertrag ohne Unterschriften von AN und AG gültig??
vom 16.6.2013
28 €
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Ich muss dazu sagen dass der Vertrag zum letzten mal von uns beiden 2011 angesprochen wurde und ich nunmehr seit 2007 ,,ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag'''''''' bei ihm arbeite. ... Darin steht nämlich dass nach § 622 Abs.2 nach Ablauf der Probezeit für beide Vertragsparteien die verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gelten, da ich nun seit der Ausbildung 6 Jahre im Juli dort arbeite, wäre die Kündigungsfrist ja 3 Monate zum 15. oder zum Monatsende.