ich habe mit meiner schwester ein haus von unserem vater geerbt. meine vater hat uns in erbengemeinschaft eingesetzt. seiner 2. ehefrau hat er für dieses haus ein lebenslanges unentgeltliches niessbrauch per vermächniss vererbt.ausserdem hat jeder(meine schwester , ich, und die 2. ehefrau) 1/3 vom barvermögen erhalten. nun haben wir durch falsche anwaltsberatung aber damals nicht alles geld an die dame bezahlt. diese summe hat sie bei uns eingeklagt. wir sind 90 zu 10 % schuldig verurteilt wurden. dieses urteil erging an uns beide. ich habe damals meinen schulden(die hälfte von allen kosten) sofort bezahlt. meinen schwester nicht. nun hat die 2. ehefrau sich das geld bei meiner schwester holen wollen, diese kann nicht zahlen, hat einen eidestatliche versicherung abgegeben. nun hat die 2. ehefrau den gerichtsvollzieher zu mir geschickt, damit ich die schulden meiner schwester bezahle. was raten sie mir wie ich weiter handeln soll, und wie ich eventuell das geld von meiner schwetser wieder holen kann. macht es sinn mir die haushälfte meiner schwetser überschreiben zu lassen, oder lohnt das nicht? kann man das haus versteigern lassen, chancen verkauf?