Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (2) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. (3) Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Die Warenpräsentationen in unserem Katalog stellen kein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. ... Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. (6) Im Falle des Lieferverzuges haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. ... Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben.