Bafög und betriebliche Altersvorsorge und Veräußerungsverbot
Meine Frage ist nun: Ist diese Versicherung nun als Vermögen für die BAföG-Berechnung relevant und wird daher mit angerechnet oder ist als betriebliche Altersvorsorge durch das Veräußerungsverbot doch außen vor und daher als Ausnahme in Bezug zu §27 des BAFöG-Gesetzes, das Vermögen was rechtlich nicht verwertbar ist ausnimmt, zu werten? ... Denn aktuell habe ich die Crux dass ich die Versicherung ja sogar auflösen würde, aber ich kann es rein rechtlich nicht.