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Eidesstattliche Versicherung Ö/D

27. November 2007 09:31 |
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Internationales Recht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

kann ich als deutscher Staatsbürger, Student in Österreich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Österreich ausschlagen und diese in Deutschland abgeben. Hauptwohnsitz ist zwar Ö aber Aufenthalt mehr in D und wie kann man dann beim österreischen Gerichtsvollzieher argumentieren? Ich möchte nämlich nicht im KSV stehen und bei Abgabe in Ö stehe ich ja automatisch im KSV und in der Schufa.

27. November 2007 | 09:55

Antwort

von


(99)
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20095 Hamburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:

Maßgeblich für die formellen und materiellen Voraussetzungen der Vollstreckung und damit auch der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist nach dem Ihnen bereits benannten EuGVVO das Recht im Staat Ihres tatsächlichen Aufenthalts, also Österreich. Ihre Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle, insbesondere wird hierdurch ein deutscher Gerichtsvollzieher nicht etwa „zuständig“. Bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Erstellung des Vermögensverzeichnisses in Österreich wird die Eintragung im Gläubigerschutzverband KSV erfolgen, nicht jedoch in der für Deutschland zuständigen Schufa. Etwas anderes gilt nur, wenn der gegen Sie hier bestehende Titel zugunsten der Bank von einem deutschen Gericht stammt und bereits eingetragen worden sein sollte, was Ihnen die Schufa auf Ihre Anfrage hin mitteilen muss. Diese Auskunft können Sie auch online über die Seite der Schufa erstellen.

Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. In diesen Fall können Sie sich bitte zunächst per Email über fea-radannheisser@gmx.de kontaktieren.


Mit freundlichen Grüssen



gez. RA Dannheisser


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