Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Entscheidend für die Gewährung der Eigenheimzulage ist, daß bei Bauvorhaben, die eine Vorlage von Unterlagen bei Behörden notwendig machen, die notwendigen Unterlagen vor dem 31.12.2005 eingereicht wurden.
Dies gilt auch für Bauvorhaben, die im Nachinein von den Baubehörden als genehmigungsfrei festgestellt werden.
Da die Baubehörde den Eingang der Unterlagen für den 15.11.06 bestätigt hat, haben Sie einen Anspruch auf Gewährung der Eigenheimzulage.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten von Informationen kann die Beurteilung radikal verändern. Auch stellt diese Beurteilung lediglich eine erste rechtliche Orientierung dar.