Hier die Frage: Nachdem die Vorgabe der Satzung eindeutig ist, ebenso wie die schriftliche Zusage des Nachbarn zu einem Rückschritt, wurde ich darauf hingewiesen, dass ich nach Aufforderung zum Rückschnitt durch den Nachbarn mit einer akzeptablen Frist, bei Nichterfüllen des Rückschnittes diesen auf Kosten des Nachbarn veranlassen kann.