Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Es gibt hier natürlich einige rechtliche Möglichkeiten, die aber natürlich in ihrer Konsequenz auch gegangen werden müssen. Das ist naturgemäß schwierig, sollte aber unbedingt versucht werden.
Sie könnten Strafanzeige erstatten, da hier ersichtlich Straftaten wie Beleidigungen, üble Nachreden bis hin ggf. zur Nötigung vorliegen. Da außerdem auch Zeugen vorhanden sind, sollten zivilrechtliche Schritte erwogen werden (Unterlassungsklage). Persönlichkeitsverletzungen wie vorliegend müssen nicht hingenommen werden.
Dann könnte sich Ihr Gatte an den Dienstherren wenden, der aus seiner Fürsorgepflicht heraus gehalten ist, dem Mobbing abzuhelfen. Außerdem könnte man sich an den Personalrat wenden. Notfalls(!) wäre auch an einen Versetzungsantrag zu denken.
Sie sehen also, wenn auch im Rahmen dieses Forums mit der gebotenen Kürze, dass durchaus Instrumentarien bestehen, mit der unliebsamen Kollegin fertig zu werden.
Angesichts der bedauerlichen gesundheitlichen Probleme Ihres Gatten, wäre ratsam hierüber mal in Ruhe das Gespräch mit dem Dienstherrn zu suchen und ihm den Ernst der Lage klar vor Augen zu führen. Sollte dies scheitern, wären ernstere Maßnahmen gegen die Kollegin sowie gerichtliche Schritte denkbar. Denn Mobbing ist vom Arbeitgeber zu unterbinden!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de