Wohnungsauflösung: Frage Schönheitsreparaturen, Schadenersatz und Zeitwert
vom 25.10.2016
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Im Mietvertrag steht: "Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses notwendige Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auf seine Kosten MACHEN ZU LASSEN." Frage: Laut meinen Recherchen ist diese Formulierung ungültig. ... Frage: Müssen wir die Material- und Verlegekosten komplett selbst bezahlen, oder kann der Abzug Alt für Neu geltend gemacht werden (meines Wissen, ist der Zeitwert für Parkett etwa 40 Jahre), so dass der Vermieter den Schaden selbst behebt und wir ihm eine Summe x zahlen?