Grooming oder sexuelle Handlungen in Chats umfasst, da die Körperlichkeit in den Schriften und das Einwirken vorhanden sein muss, sowie im Falle eines Chats der Absatz und Nr 3 nur greifen, wenn auf die elektronische Übermittlung abgestellt wird und nicht auf die Datenträger selber, da diese nicht auf das Kind wirken, sondern die Schriften selber. Siehe : [2] [1] Sexuelle Kontaktaufnahme zu Kindern am Tatort Internet; Was wirklich strafbar ist, vielleicht; ito.de Prof. ... Marco Gercke Uni Köln;alt.Praxishandbuch Internetstrafrecht S. 159 ;Duttke Hörnle Renzikowski NJW 2004, 1067 google books: Google Books Internetstrafrecht Quelle Wiki sowie : S. 159 Duttke Hörnle Rezinkowski NJW.. http://m.lto.de/recht/hintergruende/h/sexuelle-kontaktaufnahme-zu-kindern-am-tatort-internet-was-wirklich-strafbar-ist-vielleicht/ http://books.google.de/books?