Sehr geehrter Ratsuchender,
zum Zeitpunkt der Geburt waren Sie mit der Kindesmutter verheiratet. Daher gelten Sie rechtlich als Vater. Es kommt zunächst nicht darauf an, was die Kindesmutter erzählt hat. Der Eintrag der Geburtsurkunde ist daher zu recht erfolgt.
Die Vaterschaft kann gemäß § 1600 BGB
der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, anfechten.
Allerdings muss die Anfechtungsklage innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis des Umstandes, dass Sie nicht der leibliche Vater sind, beim zuständigen Familiengericht erhoben werden. Diese Frist beginnt in Ihrem Fall ab Geburt des Kindes und ist längst abgelaufen.
Sofern es daher keine anderweitige Entscheidung über die Vaterschaft gibt, sind Sie rechtlich als Vater angesehen. Grundsätzlich hat dieses zur Folge, dass eine Unterhaltspflicht besteht, als auch, dass das Kind erbberechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Diese Antwort ist vom 20.01.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Danke für die Informationen ...
Die Antwort/besser gesagt die Situation kann ich dann nur noch akzeptieren. Soweit auch kein Problem. Zumal es bzgl. Unterhalt in den betreffenden Fall zu keinen einzigen Kontakt zu meiner Person gegeben hatte (weder von Ex noch von behördlicher Seite) sah ich auch keinen Grund auf Handlungs/Klarstellungs-Bedarf durch meine Person.
Vielen Dank: Die Anfrage wurde somit umfassend behandelt und abgeschlossen.
Freundliche Grüße aus Frankfurt
Sehr geehrter Ratsuchender,
es freut mich, dass ich Ihnen mit den Informationen helfen konnte damit Sie Ihre Situation einordnen können.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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